Cryptology Asset Group plc, Sliema, Malta - Aktienrückkauf
June 3, 2020
Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
ISIN: MT0001770107
Das von der Cryptology Asset Group plc am 3. Juni 2020 per Artikel 17 der MAR (ad hoc-Mitteilung) angekündigte Aktienrückkaufprogramm beginnt am 4. Juni 2020 und soll spätestens am 3. November 2021 beendet werden. Ein Kreditinstitut wird beauftragt, maximal bis zu Stück 273.250 Aktien der Gesellschaft zurückzukaufen, wobei jedoch der Rückkauf auf eine solche Anzahl von Aktien bzw. auf einen Gesamtkaufpreis von maximal EUR 10.930.000,-- begrenzt ist. Die erworbenen Aktien sollen als Akquisitionswährung genutzt werden. Der Verwaltungsrat (board of directors) macht damit von der durch die außerordentliche Hauptversammlung vom 4. Mai 2020 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 41 der Satzung der Gesellschaft (und im Sinne des Artikel 106 des Companies Act, Kapitel 386 der Gesetze Maltas) Gebrauch.
Das Kreditinstitut wurde beauftragt, die Aktien ausschließlich an der Börse unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft zurückzukaufen. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat mit dem Wertpapierhaus jederzeit zu beenden und ein anderes Wertpapierhaus oder eine Investmentbank zu beauftragen, bleibt unberührt. Der gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Schlusskurs für Aktien gleicher Ausstattung des letzten Börsenhandelstages vor dem Erwerb um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten.
Der Rückkauf erfolgt unter Führung eines Kreditinstituts im Einklang mit der Marktmissbrauchsverordnung und Art. 2 bis 4 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen. Das Kreditinstitut darf hiernach an einem Tag zusammen nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens in den 20 Börsentagen vor dem Kauftermin. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Artikels 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am Ende des 7. Handelstags nach deren Ausführung bekanntgegeben und unter anderem auf der Webseite der Gesellschaft unter https://www.cryptology-ag.com veröffentlicht.
Cryptology Asset Group plc
Verwaltungsrat